Interessante Trends im Gastgewerbe
Wir informieren uns laufend über die aktuellen Vorschriften und Möglichkeiten im Berei Kurzarbeit, Härtefall-Regelungen im B ezug auf Corona. Gerne unterstptzen wir Sie bei der Behandlung Ihrer Ansprüche und Anträge für die Unterstützungen.
Für 2021 sind einige Änderungen angesagt
Im Bereich AHV / IV / EO ändern sich die Beitragssätze für die EO. somit ist der Abziug dafür neu 5,3 %, dies zur Finanzierung des neuen 14 tägigen Vaterschaftsurlaubes
Ebenso gibt es Anpassungen im Bereich berufliche Vorsorge: bitte beachten Sie die Mitteilungen Ihrer PK, respektive BAV Gastrosocial.
Säule 3a, neu maximal für Erwerbstätige mit PK Fr. 6'883.--
für Erwerbstätige ohne PK 20 %des Einkommens, höchstens Fr.
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